§06§Der Luhmann-Klassiker zur Rechtssoziologie §15§Alles menschliche Zusammenleben wird direkt oder indirekt durch Recht geprägt. Ähnlich wie Wissen ist Recht ein nicht wegzudenkender, alles durchdringender gesellschaftlicher Tatbestand. Kein Lebensbereich - weder die Familie noch die Religionsgemeinschaft, weder die wissenschaftliche Forschung noch die innerparteiliche Pflege politischer Einflusslinien - findet ohne Recht zu einer dauerhaften sozialen Ordnung. §03§Aus dem Inhalt: Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie - Rechtsbildung: Grundlagen einer soziologischen Theorie - Recht als Struktur der Gesellschaft - Positives Recht - Sozialer Wandel durch positives Recht - Rechtssystem und Rechtstheorie. §01§Dr. Niklas Luhmann (1927-1998) war Professor für Soziologie an der Universität Bielefeld.